Vorerst kein Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 10 ab dem 26. April (23.04.2021)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dürfen wir ab Montag, den 26.04.2021, für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 11 bis auf Weiteres keinen Wechselunterricht in Präsenz anbieten.
Die Kursstufe 1 wird als Abschlussklasse wie bisher im Wechselunterricht unterrichtet. Die bekanntgegebenen Vorgaben zur verpflichtenden Testung gelten hier weiterhin.
Die Kursstufe 2 ist bis zu den Abiturprüfungen im Fernunterricht.
Für die Klassen 5 bis 7 besteht in dringenden Fällen weiter die Möglichkeit, eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Wir informieren Sie, sobald Unterricht in Präsenz an der Schule durchgeführt werden darf.
Allg. Information über das Verfahren, die Ausgabe bzw. Ausbuchung der Schülermonatskarten ab Mai (21.04.2021)
Um das monatliche Durcheinander mit der Ausgabe der Schülermonatskarten etwas zu entzerren, hat die Stadt Ulm mit der DING/RAB folgendes vereinbart:
1. Nicht benötigte und bereits ausgegebene Schülermonatskarten können bis zum offiziellen Rückgabetermin zurückgegeben werden. -> Bitte dem Sekretariat rechtzeitig zurückschicken.
2. Dies gilt auch für noch nicht abgeholte bzw. erhaltene Schülermonatskarten.
-> Bitte dem Sekretariat per E-Mail mitteilen, welche SMK nicht benötigt wird.
3. Sollten Schüler nach diesem Termin doch noch die Schülermonatskarte verlangen, kann in Ausnahmefällen eine Ausgabe erfolgen.
4. Es gilt weiterhin, dass Schülermonatskarten auf explizites Verlangen der Sorgeberechtigten per Post versendet werden können.
Neue Corona-Verordnung in Kraft (19.04.2021)
Ab dem 19.04.21 gilt die neue CoronaVO. Wir möchten die wichtigsten Neuerungen bzw. Veränderungen hier darstellen.
Die neue CoronaVO finden sie hier.
Indirekte Testpflicht
Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können. Hierzu können sich alle Schülerinnen und Schüler, für die Präsenzunterricht vorgesehen ist, in der Schule an festen Terminen selbst testen. Von derTestpflicht ausgenommen sind geimpfte bzw. genesene Personen. Lesen Sie hier $4a für genauere Informationen zu „Geimpften“ und „Genesenen“.
Alternative Tests
Es dürfen auch in Eigenverantwortung gemachte Tests der Schule vorgelegt werden, hierzu gibt es aber klare Regeln nach §14b (12) sowie §4a. Ein zuhause von den Eltern durchgeführter oder beaufsichtigter Test ist nach §14b (12) für das Gymnasium nicht gültig.
Sofern der Test von geschulten Dritten durchgeführt bzw. überwacht und ausgewertet wurde (§4a), kann der Test spätestens einen Tag nach der in der Schule festgesetzten Testung eingereicht werden, darf dann aber maximal 48 Stunden alt sein. Beispiel: Die Schule führt dienstags in der ersten Stunde eine Testung durch. Schüler*in besitzt einen gültigen Test vom Montagnachmittag. Dieser muss spätestens am Mittwochmorgen vorgelegt werden.
Leistungsmessungen
Für die Teilnahme an Leistungsmessungen gilt die indirekte Testpflicht nicht. Somit dürfen Schülerinnen und Schüler „ungetestet“ an Leistungsmessungen teilnehmen. Alle Leistungsmessungen finden unter Wahrung des Abstands von 1,50 m statt.
Die Pflicht zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz kann auch bei einer Entscheidung gegen den Präsenzunterricht von der unterrichtenden Lehrkraft festgelegt werden. Siehe hierzu §14b (6).
Dies bedeutet, dass auch die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich gegen Präsenzunterricht entschieden haben, zu einer Klassenarbeit/Klausur kommen müssen, wenn die Lehrkraft dies so festlegt.
Ein Ruf nach Wäscheklammern (15. Aprli 2021)
Für die Corona-Schnelltests wäre es praktisch, wenn die Schülerinnen und Schüler eine eigene Wäscheklammer mitbringen würden (eine kleine reicht). Die Schülerinnen und Schüler behalten diese selbstverständlich.
Vielen Dank im Voraus!
Informationen zur indirekten Corona-Testpflicht (aktualisiert 16. April 2021)
„Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht gelten. In Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist (Feststellung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt des Stadt- oder Landkreises) soll dann ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sein.“
Quelle: Kultusministerium, lesen Sie hier die entsprechende Seite.
In Ulm ist davon auszugehen, dass die indirekte Testpflicht ab dem 19.04. tatsächlich greift, da das Gesundheitsamt festgestellt hat, dass die Sieben-Tages-Inzidenz für den Stadtkreis Ulm drei Tage in Folge über 100 lag.
Wir werden daher alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 am Montag, den 19.04. in der ersten Stunde zum Schnelltest auffordern. Wer den Test verweigert oder keine Einverständniserklärung der Eltern für den Test dabei hat, darf nicht am Unterricht teilnehmen und muss das Schulgebäude unverzüglich wieder verlassen.
Aus organisatorischen Gründen ist es unmöglich, dass diese Schülerinnen und Schüler im Laufe des Tages zur Schule zurückkehren können, um dann einen Test zu machen. Dies geht erst am darauffolgenden Tag wieder.
Entsprechend gilt dies auch für Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung.
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe 1 müssen sich in der dritten Stunde (Mathematik) testen.
Da vor Klausuren die Testpflicht ausgesetzt ist, müssen die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe 2 ab dem 19.04. keinen Test mehr machen.
Die Einverständniserklärung können Sie hier herunterladen.
Schülerinnen und Schüler führen den Test selbstständig bei sich unter Anleitung und Aufsicht einer mit dem Test vertrauten Lehrkraft durch. Der Test, der zur Anwendung kommen wird, wird der Schule durch die Stadt Ulm bereitgestellt.
Nach dem 19.04. beginnt für unsere Schülerinnen und Schüler ein von der Klassenstufe abhängiger Testrhythmus, über den wir gesondert informieren werden.
Information zum Unterricht ab dem 19. April (aktualisiert 14.04.2021)
Es wird davon ausgegangen, dass indirekte Testpflicht besteht (siehe oben).
Klassen 5 bis 10
Die Klassen gehen in den Wechselunterricht. Die A-Gruppen beginnen mit Präsenzunterricht, die B-Gruppen mit Fernunterricht. Alle Schülerinnen und Schüler, die in den Unterricht kommen, müssen sich in der ersten Stunde auf Corona testen (siehe Information oben).
Es findet vorerst kein Nachmittagsunterricht statt! Der Stundenplan kann wie immer über Webuntis abgerufen werden.
Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
Kursstufe 1
Die KS1 geht in den Wechselunterricht in gewohnter Form. Gruppe 1 beginnt mit Präsenzunterricht. Die angesetzten Klausuren finden in Präsenz statt. Über die Räume informieren wir dann. Alle Schülerinnnen und Schüler müssen sich in der dritten Stunde (Mathematik) auf Corona testen. Informationen siehe oben.
Kursstufe 2
19.04. bis 23.04. Fernunterricht in den Fächern der schriftlichen Abiturprüfung und in den Fächern, in denen noch Klausuren stattfinden. Die angesetzten Klausuren finden in Präsenz statt. Über Räume informieren wir dann. Am Montag, den 19.04. um 9:25 Uhr (vor den Klausuren in Religion /Ethik) müssen sich alle Schülerinnen und Schüler auf Corona testen. Informationen dazu siehe oben.
26.04. bis 30.04. Fernunterricht in den Fächern der schriftlichen Abturprüfung.
Neue Informationen über die Schülermonatskarte April (aktualisiert 25.03.2021)
Die Ausgabe für den Monat April 2021 kann bis Mittwoch, 14.04.2021 erfolgen. Die Fahrkarten können auf expliziten Wunsch seitens der Sorgeberechtigten ausnahmsweise auch per Post versendet werden.
Nicht abgeholte Fahrkarten für den Monat April werden ab Freitag, 16.04.2021 ausgebucht und nicht berechnet.
Die Rückgabefrist für den Monat April für bereits ausgegebene Schülermonatskarten ist unverändert das aufgedruckte Rückgabedatum, der 30.03.2021.
Wie bereits am 27.02.2021 auf unser Homepage informiert: Das Land zahlt den Eigenanteil für den Monat April, sofern die Schülermonatskarte für den Monat März abgenommen wird.
Sollte nach den Osterferien auch für die weiteren Klassenstufen Präsenzunterricht erfolgen, dürfen die ggf. hiervon betroffenen Schüler/innen am 1. Schultag nach den Ferien (12.04.2021) ohne gültigen Fahrausweis an die Schule mit den ÖPNV fahren und dort die Schülermonatskarte abholen.
Sollte auch nach den Osterferien kein weiterer Präsenzunterricht möglich sein, ist das weitere Vorgehen für noch nicht abgeholte Fahrkartenbögen erneut abzustimmen. Wir informieren Sie selbstverständlich darüber.
Information über die Verteilung der Schülermonatsfahrkarten April – Juli der Klassenstufen 7-10 (23 .03.2021)
Liebe Eltern,
nach Abstimmung mit dem Verkehrsverbund ist im Falle der expliziten Anforderung durch die Eltern ausnahmsweise ein postalischer Versand des Fahrkartenbogens möglich.
Bitte teilen Sie uns bis zum 26.03.2021 per E-Mail mit (scholl-gym@ulm.de), ob Sie davon Gebrauch machen möchten.
Falls nicht, können die April-Fahrkarten bis zum 30.03.2021 per E-Mail (scholl-gym@ulm.de) storniert werden. (Stand heute).
Sobald wir neue Informationen vom Ministerium für Verkehr Baden Württemberg erhalten, werden wir Sie hierzu selbstverständlich umgehend informieren.
Informationen zu den Corona-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler (11.03.2021)
Die Stadt Ulm hat für alle Ulmer Schülerinnen und Schüler Corona-Schnelltests angeschafft. Vielen Dank!
Wir beginnen am 15. März mit dem Testen. Hier kommen ein paar grundlegende Informationen:
- Nur Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, können sich testen.
- Schülerinnen und Schüler führen den Test selbstständig bei sich selbst unter Anleitung und Aufsicht einer mit dem Test vertrauten Lehrkraft durch. Wenn Sie schon heute wissen wollen, wie der Test aussieht, finden Sie hier eine Anleitung und hier ein Video der Stadt zum Schnelltest.
- Das Testen ist freiwillig! Schülerinnen und Schüler, die sich nicht selbst testen, dürfen dennoch die Schule besuchen.
- Minderjährige müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern mitbringen. Die Einverständniserklärung enthält einige nützliche Informationen zum Schnelltest. Laden Sie die Erklärung einfach hier herunter.
- Wir haben einen Plan ausgearbeitet, wann und in welchem Raum unsere Schülerinnen und Schüler den Test machen können.
Klassen 5 und 6: siehe Plan.
Kursstufen: immer montags, dritte Stunde, im jeweiligen Unterrichtsraum. - Noch eine Bitte: Die Schülerinnen und Schüler sollen, falls möglich, eine Wäscheklammer mitbringen. Eine kleine reicht.
Die Stadt hat zusätzlich eine FAQ-Liste zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie viele weitere Informationen.
Informationen zum Unterricht in den Klassen 5 und 6 ab dem 15. März 2021 (11.03.2021)
Wir freuen uns, am 15.03. unsere Fünfer und Sechser wieder in der Schule begrüßen zu dürfen! Alle Schülerinnen und Schüler haben Präsenzunterricht. Die Präsenzpflicht ist jedoch noch immer ausgesetzt.
Wir werden im „Zwei-Räume-Modell“ unterichten, das bedeutet, dass größere Unterrichtsgruppen auf zwei Räume aufgeteilt werden. Der Unterricht findet dann in beiden Räumen gleichzeitig statt. Welches Kind in welcher Gruppe ist, erfahren Sie von den Klassenlehrkräften.
Wichtig: Sie können den Stundenplan und die Unterrichtsräume bereits jetzt auf Webuntis abrufen.
Details zum Unterrichtsbetrieb können Sie diesem Dokument entnehmen.
Verfahren der Schülermonatskarten (11.03.2021)
Liebe Eltern,
wir möchten Sie heute nochmal über das Verfahren der Schülermonatskarten informieren.
Die Schüler/innen der Klassen 5 und 6 können am 1. Unterrichtstag (15.03.2021) ohne Fahrkarte zur Schule fahren! Sie erhalten die Schülermonatskarten dann im Unterricht ausgehändigt.
Schüler/innen ab Klassenstufe 7-10 bleiben bis zu den Osterferien im Fernunterricht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns bis 15.03.2021 per Mail (scholl-gym@ulm.de) darüber zu informieren, ob Ihr Kind die März-Fahrkarte benötigt. Sollten wir keine Rückmeldung bis 15.03.2021 von Ihnen erhalten, wird die März-Fahrkarte automatisch storniert – diese wird dann nicht abgebucht.
Grundsätzlich können nicht genutzte März-Fahrkarten bis Montag, den 15.03.2021 im Sekretariat abgeben bzw. in den Briefkasten geworfen werden.
Wie die Ausgabe der Aprilfahrkarten für die Klassenstufen 7 bis 10 erfolgen wird, muss noch mit Blick auf die weiteren Schulöffnungen geklärt werden. Wir werden Sie hierzu selbstverständlich umgehend informieren.
Vorgehen Verteilung Schülermonatskarte (27.02.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 21.02.2021 verfügt, dass Familien ein weiteres Mal bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entlastet werden. Demnach zahlt das Land den Eigenanteil für den Monat April, sofern die Schülermonatskarte für den Monat März abgenommen wird. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Dadurch, dass momentan nur Präsenzunterricht für die Abschlussklassen stattfindet, ist die Abholung der Schülermonatskarten ab dem Monat März für die Schüler*innen der anderen Klassenstufen nicht möglich. Wann und in welcher Form ein Präsenzunterricht für alle Schüler*innen stattfindet, kann momentan noch nicht vorhergesagt werden.
Aus diesem Grund haben wir folgende Verfahrensweise festgelegt:
- Sollte Präsenzunterricht bis zum 15. März 2021 stattfinden, können die Schüler*innen am ersten Tag ohne gültige Schülermonatskarten in die Schule fahren.
- Die Schüler*innen erhalten an diesem ersten Schultag direkt bei den Klassenlehrer*innen die Schülermonatskarten.
- Sollte bis zum 15.03.2021 kein Präsenzunterricht stattfinden, werden wir mit neuen Informationen bzw. weiteren Schritten auf Sie zukommen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Pressemitteilung von DING.
SMV für euch – jetzt auch auf Moodle… (12.02.2021)
Hallo liebe Schollis,
nachdem wir Schüler*innen nun schon länger im Onlineunterricht sind, verlegt sich auch die SMV auf den virtuellen Raum. Ab jetzt könnt ihr eine SMV-Seite auf eurem Moodleaccount finden. Schaut doch gerne mal vorbei!
Aber was für eine Seite ist da nun eigentlich da? Eines unserer Ziele ist es, den Schüler*innen an unserer Schule auch in den Zeiten eines Lockdowns zu helfen. Deshalb gibt es auf unserer Seite die Möglichkeit, Fragen zu technischen Problemen oder Bedenken zu stellen. Habt ihr also Probleme, eine PDF zu erstellen oder wisst nicht, wie ihr euren Lehrern die erledigten Aufgaben auf Moodle schicken könnt? Kein Problem! Schreibt uns und wir werden uns bemühen, die Probleme in Form von kleinen Erklärvideos zu beantworten. Das erste Video dazu findet ihr schon auf unserer Seite…mehr gibt es bald! Ihr seid herzlich eingeladen, auch selbst mit Erklärvideos euren Mitschüler*innen zu helfen, schreibt uns dazu einfach.
Aber nicht nur eure technischen Fragen oder Schwierigkeiten sind bei uns gut aufgeben, es gibt auf unserer SMV-Seite auch die Möglichkeit, uns allgemeine Fragen und Probleme, aber auch Anregungen mitzuteilen – was bewegt euch gerade, was können wir als SMV für euch tun?
Wir als SMV hoffen, so auch in diesen schwierigen Zeiten für unsere Schulgemeinschaft da sein zu können.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Eure SMV
Anmeldung am Scholl für das kommende Schuljahr (28.01.2021)
Sie überlegen, ob das Hans und Sophie Scholl-Gymnasium die richtige Schule für Ihr Kind ist?
Auf unserer Homepage finden Sie umfangreiche und spezifische Informationen rund um den Schulwechsel ans Hans und Sophie Scholl-Gymnasium unter Digitale Schulvorstellung 2021.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden. Schicken Sie eine Mail oder rufen Sie an.
Die Stadt Ulm hat grundlegende Informationen zum Schulwechsel von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Die Seite des Kultusministeriums zum Schulwechsel erreichen Sie über diesen Link.
Direkt zu den Aufnahmeformularen gelangen Sie an dieser Stelle.
Informationen zum Coronavirus (15.01.2021)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Das Thema Coronavirus ist aufgrund seiner dynamischen Entwicklung für unsere Startseite inzwischen seit Längerem zu umfangreich geworden. Sie erhalten daher an dieser Stelle nur noch die neuesten Änderungen und Hinweise, die unseren „Schulalltag“ betreffen. Alle relevanten Informationen finden Sie auf unserer Corona-Sonderseite. Diese erreichen Sie ganz einfach über das kleine Symbol oben rechts.
Masernschutz (04.12.2020)
Alle Schülerinnen und Schüler des Hans und Sophie Scholl-Gymnasiums müssen bis zum 31. Juli 2021 nachgewiesen haben, dass Schutz vor einer Ansteckung durch Masern besteht.
Alle Eltern erhalten den gedruckten Elternbrief der Schulleitung bis zum 11.12.20.
Der Nachweis, dass Masernschutz besteht, soll bis zum 30. April 2021 erbracht werden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden die entsprechenden Dokumente prüfen.
Den Elternbrief können Sie hier nochmals lesen.
Bitte helfen Sie mit, dass die Prüfung einfach und schnell erfolgen kann. Stellen Sie sicher, dass Ihr Nachweisdokument den erforderlichen Kriterien entspricht. Diese können Sie hier nochmals nachlesen.
Sie können sich bei Fragen gerne an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder die Schulleitung wenden.