Um Fürsorge- und Rechtspflichten nachzukommen, werden Abwesenheiten von Schüler*innen und Entschuldigungen systematisch am Scholl erfasst.
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so sind Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes noch am selben Tag, bspw. am Morgen, telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Online-Formular) mitzuteilen. Diese Abwesenheitsmeldung stellt jedoch keine Entschuldigung dar.
Wichtig: Ebenfalls ist mitzuteilen, wenn durch das Fehlen Klausuren / Klassenarbeiten versäumt werden!
Eine Entschuldigung muss 3 Schultage nach Beginn der Abwesenheit vorliegen (Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor bzw. Sekretariat). Dazu muss ein von einem Elternteil bzw. Erziehungeberechtigten ein handschriftlich unterschriebenes Dokument vorgelegt werden. Eine per E-Mail oder Messenger verschickte digitale Version (Scan oder Foto der Orignal-Entschuldigung auf Papier) ist als Entschuldigung zulässig, wenn die Entschuldigungsfrist eingehalten wurde. Das Original auf Papier ist aus Gründen der notwendigen Archivierung in jedem Fall nachzureichen.
Sobald das Papier-Dokument eingegangen ist, werden die Schüler*innen im Tagebuch als entschuldigt vermerkt.
Geht die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht ein, so wird die entsprechende Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer Klausur / Klassenarbeit wird diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet.
Erkranken minderjährige Schüler*innen im Verlauf des Vormittags so schwer, dass sie den Unterricht nicht mehr besuchen können, müssen sie sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe der Heimweg angetreten wird. Die Schule darf keinesfalls ohne Abmeldung verlassen werden. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben werden. Der „gelbe Zettel“, der den Schüler*innen mitgegeben wird, kann von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben und als schriftliche Entschuldigung verwendet werden.
Sie können hier die komplette Entschuldigungspraxis im Detail ansehen.