Um Fürsorge- und Rechtspflichten nachzukommen, werden Abwesenheiten von Schüler*innen und Entschuldigungen systematisch am Scholl erfasst.
Schüler*innen und Eltern sollten insbesondere die Regelungen zur Meldung von erkrankten Kindern, zum vorzeitigen Verlassen des Unterrichts sowie die gültigen Entschuldigungsfristen (v.a. in Zusammenhang mit Leistungsmessungen) zur Kenntnis nehmen.
Alle Details hierzu sind in einer Entschuldigungspraxis fixiert, die darauf abzielt, trotz des organisatorischen Aufwands reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Näheres findet sich unter diesem Link.