Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, so sind Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies dem Sekretariat unter Angabe des Grundes noch am selben Tag, bspw. am Morgen, telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Online-Formular) mitzuteilen. Diese Abwesenheitsmeldung stellt jedoch keine Entschuldigung dar.
Wichtig: Ebenfalls ist mitzuteilen, wenn durch das Fehlen Klausuren / Klassenarbeiten versäumt werden!
Eine schriftliche Entschuldigung muss 3 Schultage nach Beginn der Abwesenheit vorliegen (Klassenlehrkraft bzw. Tutorin/Tutor bzw. Sekretariat). Dazu muss ein von einem Elternzeil bzw. Erziehungeberechtigten ein handschriftlich unterschriebenes Dokument vorgelegt werden. Eine per E-Mail oder Messenger verschickte digitale Version (Scan oder Foto der Orignal-Entschuldigung auf Papier) ist als Entschuldigung zulässig, solange die Entschuldigungsfrist eingehalten wurde. Das Original auf Papier ist aus Gründen der notwendigen Archivierung in jedem Fall nachzureichen.
Sobald das Papier-Dokument eingegengen ist, wird der Schüler im Tagebuch als entschuldigt vermerkt.
Geht die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht ein, so wird die entsprechende Fehlzeit als unentschuldigt vermerkt.
Bei unentschuldigtem Fehlen in einer Klausur / Klassenarbeit wird diese mit 0 Notenpunkten / Note „6“ bewertet.
Erkrankt ein Schüler im Verlauf des Vormittags so schwer, dass er den Unterricht nicht mehr besuchen kann, muss er sich in jedem Fall im Sekretariat abmelden, ehe er den Heimweg antritt. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben werden (Briefkasten beim Lehrerzimmer (Klasse 5-10) bzw. beim Sekretariat (Kursstufe)).
Sie können hier die komplette Entschuldigungspraxis ansehen.