Informationen des Kultusministeriums zum Thema Corona
Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie alle Informationen rund um das Thema Corona. Sie finden auf den jeweiligen Seiten wichtige Fragen und Antworten zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen sowie alle aktuellen Verordnungen und Informationen zu Förderprogrammen und Lern- und Sportangeboten.
Die aktuelle CoronaVO Schule finden Sie hier.
Die aktuelle CoronaVO des Landes finden Sie hier.
Änderungen in der Pflicht zur Absonderung (18.11.2022)
Die Corona-Verordnung Absonderung wurde zum 16. November aufgehoben. Seither gilt die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen.
Für das Hans und Sophie Scholl-Gymnasium bedeutet dies Folgendes:
- Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.
Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen sowie im Freien, sofern dort der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Es muss eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. - Generell gilt jedoch: Wer krank ist, soll zuhause bleiben! Symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen auf einen Schulbesuch verzichten.
- Wer keine Maske trägt, unterliegt weiterhin der Absonderungspflicht! Ein Betreten der Schule ist dann somit untersagt.
- Bei Leistungsmessungen muss ebenfalls Maske getragen werden. Wer bspw. bei Klassenarbeiten dies nicht möchte, kann der Arbeit entschuldigt fernbleiben. HIerfür ist jedoch ein offizieller Test (bspw. vom Testzentrum) vorzulegen. Ein privat durchgeführter Schnelltest reicht als Entschuldigung nicht aus.
- Die genannten Regeln gelten so auch für das Fach Sport. Es wird jedoch grundsätzlich von sportlicher Betätigung während einer Corona-Infektion abgeraten!
Schnelltests für Schülerinnen und Schüler zur freiwilligen Anwendung zuhause (08.09.2022)
Für alle Schülerinnen und Schüler werden vier Selbsttests zur Durchführung von bei Bedarf erforderlichen Testungen zuhause zur Verfügung gestellt.
Diese Tests dienen der Vorsorge für die „Schnupfensaison“ (01.10. bis 20.12.2022), das heißt die Tests sind für eine freiwillige anlassbezogen Testung gedacht, etwa wenn die Kinder Symptome zeigen. Es handelt sich nicht um eine Wiedereintrittstestung zum Beginn des Schuljahres 2022/2023. Die vier Tests werden innerhalb der ersten zwei Schulwochen von den Klassenlehrkräften an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.