Präventionsveranstaltungen

Die Polizei klärt auf

Vor zwei Wochen fanden am Hans und Sophie Scholl Veranstaltungen zum Thema Prävention statt. In allen Jahrgangsstufen von der fünften bis zur zehnten Klasse bot die Polizei Ulm rund um das Team von Polizeihauptkommissar Marc Layer eine Vielzahl von Vorträgen an, welche die Kinder und Jugendlichen aufklären sollten.

In den zehnten Klassen wurde „sexualisierte Gewalt“ thematisiert. Hierbei geht es jedoch nicht um Sexualität, sondern um eine Vielfalt an Straftaten in diesem Bereich. Laut Statistiken haben ein bis zwei Kinder pro Schulklasse in Deutschland diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht. Entgegen der Erwartung findet sexualisierte Gewalt am häufigsten im Familien- und Bekanntenkreis statt. Daher ist es auch wichtig sich klarzumachen, was hierzu zählt und wie man sich schützen kann. Durch Fallbeispiele wurden die zahlreichen Seiten der Gewalt beleuchtet: es kann mit „Catcalling“ anfangen, doch dabei bleibt es nur selten. Von Beleidigungen, über sexuelle Belästigung bis hin zur Vergewaltigung gibt es viele Stufen, die jeweils nur Nuancen voneinander trennen. Viele davon sind nicht strafbar, belasten die Opfer aber trotzdem. Zudem fällt es oft nicht leicht den Täter beziehungsweise die Täterin anzuzeigen, da diese und das Opfer sich in den meisten Fällen kennen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit körperliche Spuren anonym sichern zu lassen, zum Beispiel in der Universitätsfrauenklinik und der Uniklinik Ulm. Sollten sich die Opfer später dazu entscheiden den/die Täter/in doch anzuzeigen, können die Beweise gegen diesen/diese verwendet werden. Wichtig ist es auch, dass die Opfer die Möglichkeit bekommen mit einem professionellen Psychologen zu sprechen.

Es stellt sich die Frage, wie man sich schützen kann. Auf Partys sollte man nie allein unterwegs sein, sondern nur mit Freunden, denen man vertraut. In dieser Gruppe sollte man sich den ganzen Abend aufhalten. Auch wenn es jemandem schlecht geht, sollte immer mindestens eine Person zum Beispiel auf die Toilette mitgehen, da man zu zweit oder in einer Gruppe einen sogenannten „Gruppenschutz“ genießt. Außerdem sollte man keine Getränke, Lebensmittel oder gar Drogen von Fremden annehmen. Entgegen der häufig in den Medien auftauchenden Behauptung, dass die Kleidung eine ausschlaggebende Rolle bei der sexualisierten Gewalt spiele, verneinte dies Herr Layer mit einem Hinweis auf Studienergebnisse: „Jeder in Deutschland darf tragen, was er will!“. Von einer Selbstbewaffnung zum Eigenschutz riet der Hauptkommissar aber dringend ab.

In der sechsten Jahrgangstufe wurden die Begriffe psychische und physische Gewalt und die Gewalt gegen Gegenstände, zu denen auch Tiere zählen, unterschieden. Zudem wurde an einer Vielzahl von Fallbeispielen besprochen, welche Taten überhaupt strafbar sind.

Die fünften Klassen beschäftigten sich mit digitalen Medien. Marc Layer stellte hierzu zunächst Apps und Spiele wie Instagram oder Roblox vor. Bei der Benutzung kann man von irgendjemanden, den man nicht kennt, angeschrieben werden. In Gruppen wurde diskutiert, welche persönliche Daten man beim Chatten mit einer unbekannten Person preisgeben kann und welche nicht. So haben sich die SchülerInnen über die Informationen Augenfarbe, Adresse, Name, Stadt, Schule oder Alter ausgetauscht. Ein Film über das Mädchen Ivi folgte: dieses hatte mit einer Person, die sie über Roblox als „Kim 2014“ kennen gelernt hatte, Kontakt aufgebaut. Die Person (Kim 2014) hatte von Ivi persönliche Daten bekommen, weil Kim 2014 auf Ivi vertrauensvoll gewirkt hatte. Dann hatte Kim 2014 geschrieben, dass Ivi Münzen für das Spiel bekommen würde, dafür solle sie ein Foto von sich während des Cola-Trinkens schicken. Dies ging dann immer so weiter mit Videos oder Fotos vom Baden oder im Schlafanzug. Irgendwann hat Kim 2014 Ivi erpresst: innerhalb einer halben Stunde müsse sie ein Nacktfoto schicken und dürfe den Eltern davon nichts sagen. An dieser Stelle brach Herr Layer den Film ab und wir haben besprochen, was man dann unbedingt machen sollte: spätestens jetzt müssen die Eltern informiert und der Chat gesperrt werden.

Auch in der 7. Klassenstufe wurden die möglichen Gefahren bei der Nutzung von Medien thematisiert. Hierbei wurden auch Bilder analysiert, die man verschicken darf oder eben nicht: diese wurden den Kategorien „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ zugeordnet. Zu den Letzteren zählten Aufnahmen, die versteckt das Hakenkreuz zeigten. Bilder mit diesen Inhalten zu verbreiten ist in Deutschland verboten! Außerdem verboten ist es Minderjährigen pornographische Inhalte zu zeigen.

Die Veranstaltungen waren spannend und informativ und haben sicher dem ein oder anderen die Augen geöffnet. Vielen Dank an alle Polizistinnen und Polizisten, die dabei mitgewirkt haben!

Veronika Zillhardt (5b), Lukas Bauer (6a), Emilia Stoll (7d), Nevena Monolova (10b), Johanna Schanzel (10b) und Paula Aurelia Salát (10b) PAG